Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Ing. Gerhard Michel

Scheiblingstrasse 4
5640 Bad Gastein
Tel.: 0664 3003588
Fax: 06434 61624
 im folgenden MICHEL-EDV genannt


http://www.michel-edv.at      eMail: info@michel-edv.at
UID: ATU46178906
 

1. Umfang und Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MICHEL-EDV gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die MICHEL-EDV gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

1.2. In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von MICHEL-EDV gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils aktuellen Form.

1.3. Die Verpflichtungen von MICHEL-EDV richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von MICHEL-EDV entgegengenommenen Auftrages oder einer von MICHEL-EDV ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.

2. Entgelte, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

2.1. Soferne nicht anders schriftlich bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Entgelte zuzüglich der angeführten gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälligen Versandkosten als vertraglich vereinbart.

2.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

2.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch MICHEL-EDV. Bei Zahlungsverzug ist MICHEL-EDV berechtigt, sämtliche entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.

2.4. Darüber hinaus ist MICHEL-EDV bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

2.5. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber MICHEL-EDV und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von MICHEL-EDV nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.

2.6. MICHEL-EDV ist berechtigt, Verträge über den Bezug von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverhältnisse durch schriftliche oder elektronische Mitteilung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen.

2.7. Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten (Adressänderung, etc.).

3. Datenschutz und Datensicherheit

3.1. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist MICHEL-EDV berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige Logs können zum Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert und ausgewertet sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert.

3.2. Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesonders müssen Routing- und Domaininformationen bekanntgemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und Daten der Vertragspartner werden nicht eingesehen.

3.3. MICHEL-EDV ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. MICHEL-EDV ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber MICHEL-EDV aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

3.4. MICHEL-EDV behält sich vor, Vetragspartner, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für MICHEL-EDV oder andere Rechner, gesetzwidrig oder belästigend (gem. § 101 TKG) sind, unverzüglich ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von MICHEL-EDV üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet. Haftungen von MICHEL-EDV auch gegenüber Dritten der Abtrennung vom Internet werden für diese Fälle ausgeschlossen.
Definition belästigender, gefährdender Inhalt:
Erotischer, Pornografischer, Rechtsradikaler, Aufruf zur Gewaltbereitschaft, Nutzung unserer Dienste für Tätigkeiten, welche gegen irgendwelche Gesetze oder Internetregeln verstossen, lehnen wir ab, und können in einem dieser Fälle ohne Vorankündigung die Leistungen an dem Teilnehmer sofort einstellen.

3.5. MICHEL-EDV ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfaßt ist. Kundendaten werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken bis maximal fünf Jahre nach Vertragsbeendigung gespeichert. Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten erfolgt nach gesetzlicher Grundlage. Insbesondere ist MICHEL-EDV gem. § 100 Abs. 3 TKG ermächtigt, belästigten Internet-Teilnehmern die Identität des Verursachers bekannt zu geben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß MICHEL-EDV Kundendaten gem. Paragraph 96 TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwenden kann.

3.6. MICHEL-EDV kann Namen, Internet-Adressen sowie Art des Services von Auftraggebern auf eine Referenzliste setzen.

3.7. MICHEL-EDV kann e-mail Adressen, welche über Internetplattformen von MICHEL-EDV gewonnen werden, für Newsletterzwecke verwenden. Die Daten werden nicht weitergegeben. MICHEL-EDV sorgt für die technische Möglichkeit, um sich jederzeit selbsttätig aus der Newsletter-Datenbank auszutragen zu können.

3.8. Wir greifen auf Drittanbieter (z.B. Google) zurück, um Anzeigen zu schalten, wenn Sie unsere Website besuchen. Diese Unternehmen nutzen möglicherweise Informationen (dies schließt nicht Ihren Namen, Ihre Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer ein) zu Ihren Besuchen dieser und anderer Websites, damit Anzeigen zu Produkten und Diensten geschaltet werden können, die Sie interessieren. Falls Sie mehr über diese Methoden erfahren möchten oder wissen möchten, welche Möglichkeiten Sie haben, damit diese Informationen nicht von den Unternehmen verwendet werden können, klicken Sie hier. Nutzer können die Verwendung des Google DART-Cookies deaktivieren, indem sie die Datenschutzbestimmungen des Werbenetzwerks und Content-Werbenetzwerks von Google aufrufen.

4. Benutzung

4.1. MICHEL-EDV behält sich das Recht vor, bei vertragswidriger und sonstiger übermäßiger Nutzung unlimitierter Zugänge den Auftraggeber, sei es aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen, oder wenn dies Auswirkungen auf die Nutzung der von MICHEL-EDV erbrachten Dienste durch und für andere Auftraggeber hat, davon in Kenntnis zu setzen und zur Unterlassung binnen angemessener Frist aufzufordern. Sollte der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht nachkommen bzw. das Service weiterhin vertragswidrig übermäßig nutzen, so stellt dies einen wichtigen Grund dar, der MICHEL-EDV zur sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses berechtigt.

5. Gewährleistung, Haftung

5.1. Für rechtzeitig geltend gemachte Mängel kann der Auftraggeber die Verbesserung oder den Austausch verlangen, es sei denn, daß die Verbesserung oder der Austausch unmöglich sind oder für MICHEL-EDV  mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären. In diesem Fall kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Entgelts oder die Aufhebung des Vertrags fordern (letzeres nur sofern es sich nicht bloß um einen geringfügigen Mangel handelt). Dasselbe gilt, wenn MICHEL-EDV  die Verbesserung oder einen Austausch nicht oder nicht in angemessener Frist vornimmt, oder diese für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären, oder wenn diese für den Auftraggeber aus triftigen, bei MICHEL-EDV  liegenden Gründen unzumutbar sind. Werden von MICHEL-EDV  bestimmte Eigenschaften oder Tauglichkeit für eine Verwendung zugesagt, haftet MICHEL-EDV  für die Zusage, gegenüber Unternehmern jedoch nur, wenn diese Zusage schriftlich erfolgt.

5.2. Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.a. leistet MICHEL-EDV für die vereinbarten Leistungen darüber hinaus nur Gewähr in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Aufgrund der Vielfalt von technischen Funktionalitäten übernimmt MICHEL-EDV keine Gewähr, daß mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers außer den von MICHEL-EDV  ausdrücklich zugesicherten Funktionalitäten erfüllt werden können, weil dies nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann.

5.3. Sollte der Auftraggeber einen Mangel feststellen, soll er MICHEL-EDV  unverzüglich davon verständigen, damit MICHEL-EDV  berechtigte Ansprüche erledigen kann. Unternehmer trifft die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. 

5.4. Gewährleistungsansprüche bestehen jedenfalls dann nicht, wenn und soweit ohne vorherige schriftliche Einwilligung von MICHEL-EDV  der Auftraggeber selbst oder ein nicht von MICHEL-EDV  ausdrücklich ermächtigter Dritter Hardware, Software oder andere Waren wartet oder ändert. Dasselbe gilt, wenn Hardware, Software oder andere Waren zur Montage durch den Auftraggeber bestimmt waren und eine unsachgemäße Montage nicht auf einen Fehler der Montageanleitung beruht.

5.5. MICHEL-EDV  betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt der Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. MICHEL-EDV  übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben, weil dies nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Sollten jedoch die Netzwerkdienste über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht verfügbar sein, dann verlängert sich der Nutzungszeitraum für den Auftraggeber bei Vorauszahlung um diesen Zeitraum, bzw. werden bei anderen Abrechnungsformen keine Gebühren für diese Zeit verrechnet. Ausgeschlossen davon sind Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen Teilnehmer und dem technischen Standort von MICHEL-EDV Produkten auftreten und Störungen, die in nicht von MICHEL-EDV  betriebenen nationalen und internationalen Netzbereichen auftreten.

5.6. Haftung: Die Bestimmungen der Punkte 5.1. bis 5.5. gelten sinngemäß auch für Schadenersatzansprüche wegen Mangels.

5.7. MICHEL-EDV haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von MICHEL-EDV zugänglich sind. MICHEL-EDV haftet dem Auftraggeber nicht für Handlungen oder den Inhalt von Daten anderer Auftraggeber oder Dritter im Netzbereich und trägt keinerlei Haftung für Schäden, die andere Auftraggeber oder Dritte dem Auftraggeber im Zuge des Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen. 

5.8. Bei Firewalls, die von MICHEL-EDV aufgestellt und/oder überprüft werden, geht MICHEL-EDV prinzipiell im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Der Auftraggeber wird aber darauf hingewiesen, daß nach dem Stand der Technik eine absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. MICHEL-EDV haftet auch hier nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von MICHEL-EDV oder ihren Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten. Die Schadenersatzpflicht ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit außer bei Personenschäden ausgeschlossen.

5.9. Haftungsausschluß: Die Schadenersatzpflicht von MICHEL-EDV ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit außer bei Personenschäden ausgeschlossen. MICHEL-EDV haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von MICHEL-EDV oder ihren Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten verursachte Schäden.
Die Haftung für höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Sachschäden ist ausgeschlossen, wenn ihn ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat. MICHEL-EDV haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten, die über MICHEL-EDV zugänglich sind. MICHEL-EDV behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn Rechtsvorschriften, etwa das TKG, es erfordern.

5.10. MICHEL-EDV ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. MICHEL-EDV ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber MICHEL-EDV ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit – außer bei Personenschäden – ausgeschlossen

6. Software

6.1. Bei der Lieferung von lizensierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber bei der Übernahme die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und Lizenzregelungen sind zu beachten. Für Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten. Bei individuell von MICHEL-EDV erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine Leistungsbeschreibung bzw. das Angebot bestimmt. Die für diese Software von MICHEL-EDV angegebenen Nutzungsbestimmungen und Lizenzregelungen sind zu beachten. Die Lieferung umfaßt den ausführbaren Programmcode und eine eventuelle Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei MICHEL-EDV. 

6.2. MICHEL-EDV übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, und daß die gelieferte Software in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet, weil dies nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Die Schadenersatzpflicht ist außer bei Personenschäden bei bloß leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. MICHEL-EDV haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von MICHEL-EDV oder ihren Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten verursachte Schäden.

6.3. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7. Beendigung des Vertragsverhältnisses

7.1. Kündigung von Domainnamen und anderer Dienstleistungen.

7.1.1. Die Kündigung einer .at Domain muss schriftlich erfolgen mit den hier abzurufenden Formularen und mindestens vier Wochen vor Ablauf des Leistungszeitraumes bei uns einlangen: http://www.michel-edv.at/formulare/
Die Kündigung muss MICHEL-EDV schriftlich mitgeteilt werden.

7.1.2. Die Kündigung aller anderen Domains erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung an MICHEL-EDV mindestens vier Wochen vor Ablauf des Leistungszeitraumes bei uns einlangend.

7.1.3. Die Kündigung aller anderen zur Verfügung gestellten längerfristigen Dienstleistungen und Produkte wie z.B. Hosting, Webserver, Virencheck, etc.  erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung an MICHEL-EDV mindestens vier Wochen vor Ablauf des Leistungszeitraumes bei uns einlangend.

7.2 Vertragsauflösung aus wichtigem Grund
Unberührt bleibt das Recht von MICHEL-EDV, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn 

  •  der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz qualifizierter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;
  • der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB einschließlich der Servicedokumente verstößt;
  • über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
  • der Auftraggeber bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis MICHEL-EDV vom Abschluß des Vertrages abgehalten hätte;
  • die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
  • Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von MICHEL-EDV weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;
  • der Auftraggeber im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz bzw. pauschal verrechneten Netzzugängen überproportionalen Datentransfer aufweist;
  • der Nutzer gegen die Gesetze, insbesondere gegen das Urheberrechtsgesetz, die „Netiquette“ oder die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben und spamming (aggressives direct-mailing), die Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Teilnehmer.

7.3. Im Falle einer nicht von MICHEL-EDV verschuldeten, im Einflußbereich des Auftraggebers begründeten vorzeitigen Auflösung des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht MICHEL-EDV mit Fälligkeit vom Tage der Vertragsauflösung und unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers prompt ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe des vom Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer zustehenden Vertragsentgeltes zu, bei Unternehmen unter Ausschluß des richterlichen Mäßigungsrechtes. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt MICHEL-EDV unbenommen. Im Falle der Vorauszahlung ist MICHEL-EDV daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten.

8. Besondere Bestimmungen für den Fernabsatz gem. KSchG für Verbraucher

Der Verbraucher iSd § 1 KSchG kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z.B. Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw. im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde.

Tritt der Verbraucher gemäß diesem Punkt rechtmäßig vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug einerseits MICHEL-EDV die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen rückzuerstatten und den vom Verbraucher auf bestellte Hardware, Software oder andere Waren gemachten notwendigen oder nützlichen Aufwand zu ersetzen und andererseits der Verbraucher die empfangene Hardware, Software oder anderen Waren zurückzustellen und MICHEL-EDV ein angemessenes Entgelt für deren Benutzung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes, zu zahlen.

Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f KSchG insbesondere bei Hardware, Software oder anderen Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, bei geöffneter Software sowie bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen begonnen wird. Tritt der Verbraucher nach § 5e KSchG vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen.

9. Besondere Bestimmungen für Domains

9.1. Alle Domains werden bei den zuständigen Vergabestellen registriert, auf den Namen des Bestellers und im Auftrag des Bestellers.

9.2. Sollte aus wichtigen Gründen (wie z.B. Zeitdruck, ungeeignete Möglichkeit der zuständigen Registrierungsstelle) nicht der Name des Bestellers eingetragen werden, so wird ausdrücklich festgehalten, dass die Domain dennoch ab Bezahlung der zugehörigen Rechnung in den Eigentum des Rechnungsempfängers geht. MICHEL-EDV wird ehestmöglich die Richtigstellung der durch MICHEL-EDV hervorgerufenen falschen Einträge richtigstellen.

9.3. Der Besteller geht  mit der Registrierung von domain ein Vertragsverhältnis mit der jeweiligen Vergabstelle ein.
9.3.1. Insbesondere werden Domains unter .at bei der Vergabestelle nic.at internetbetriebsgesmbh registriert und der Besteller geht mit der Registrierung einer .at domain ein Vertragsverhältnis mit der nic.at internetbetriebsgesmbh ein.
Besondere AGB´s für .at Domains

9.3.2. Insbesondere werden Domains unter .de bei der Vergabestelle DENIC eG registriert und der Besteller geht mit der Registrierung einer .de domain ein Vertragsverhältnis mit der DENIC eG ein.
Besondere AGB´s für .de Domains

9.4. Die Veroeffentlichung der Daten in der RIPE-Datenbank, nic.at-Datenbank oder anderer Whois-Datenbank und in im Internet gebraeuchlichen Dokumentationsstellen muss vom Antragsteller akzeptiert werden.

9.5. Alle Eintraege erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmaessigkeit des Anspruchs. Bei Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien muss eine Einigung eigenstaendig zwischen den beiden Parteien gefunden werden; die Vergabestelle der betreffenden Domain dient nicht als Schlichtungsstelle. Bei Streitfaellen wird lediglich die Kontaktinformation des Inhabers einer bereits bestehenden Domain weitergegeben, da diese Informationen ohnehin oeffentlich dokumentiert sind.

9.6. Der Antragsteller erklärt, die einschlaegigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten (Namensrecht, Markenrecht etc.) zu verletzen. Die Vergabestelle fuehrt keine diesbezuegliche Pruefung der beantragten Domain-Namen durch, behaelt sich aber gleichwohl das Recht vor, Antraege im Falle offensichtlicher Rechtsverletzungen auch ohne Angabe von Gruenden abzulehnen. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Vergabestelle im Falle der Inanspruchnahme durch wegen des vom Antragsteller beantragten Domain-Namens in ihren Rechten verletzte Dritte schad- und klaglos zu halten.

9.7. Aus der Delegation des Domainnamens sind keine weiteren Rechte ableitbar.

9.8. Es besteht kein Anspruch, seitens des Antragstellers, genau einen bestimmten Domainnamen zugeteilt zu bekommen. Es besteht lediglich der Anspruch auf Zuteilung eines eindeutigen Domainnamens.

10. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Bildern, Bildmaterial und Videos

10.1. Verwendung von "eigenem" Bildmaterial:
Für sämtliche Bilder welche uns vom Kunden zur Verfügung gestellt werden und/oder über unsere Portale über den Kundenzugang hochgeladen werden, besitzt der Kunde die erforderlichen Nutzungsrechte zur Verwendung der Bilder.

Haftungsausschluß: MICHEL-EDV haftet nicht für illegal verwendete Bilder, fehlende Bildrechte, Videomaterial und verwendetes Tonmaterial, anstößige Inhalte und den damit verbundenen Forderungen seitens Dritter. MICHEL-EDV behält sich vor, etwaige Forderungen, Rechtsansprüche und zusätzlich entstehende Kosten an den Kunden abzutreten bzw. vom Kunden einzufordern und sich schadlos zu halten.

11. Besondere Bestimmungen für den Dienst VIRENCHECK

11.1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unser System VIRENCHECK  den Einsatz eines lokalen Antivirenprogramm beim Auftraggeber in keinem Fall ersetzt.

11.2. Es kann keine Garantie für das Auffinden von Viren gegeben werden. Dies ist technisch nicht möglich.

11.3 MICHEL-EDV wird während der Bereitstellung des Dienstes VIRENCHECK dafür Sorge tragen, dass immer zumindest ein aktuelles Virenprogramm, welche den neuesten Möglichkeiten entspricht, einzusetzen und aktuell zu halten.

11.4. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Kalendermonate, beginnend mit dem Kalendermonat, in dem der Dienst bereit gestellt wird. Wird die Leistung dieses Auftrags nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich diese wieder um 12 Kalendermonate.  Die Beendigung der Leistung aus diesem Vertrag berührt die Laufzeit anderer Verträge nicht.

11.5. Der Antragsteller verpflichtet sich, MICHEL-EDV im Falle eines Virenbefalles oder sonstiger Probleme, welche durch VIRENCHECK entstehen oder entstanden sind, schad- und klaglos zu halten.

12. Allgemeines

12.1. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in St. Johann i. Pongau vereinbart.

12.2. Anzuwendendes Recht
Anzuwenden ist Österreichisches Recht unter Ausschluß der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. 

12.3. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von MICHEL-EDV.

12.4. Zusätzliche Bestimmungen
Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen wie die Nutzung der MICHEL-EDV Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von MICHEL-EDV Dienstleistungen an Dritte bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von MICHEL-EDV.

12.5. Unwirksamkeit von Bestimmungen
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages bzw. der Servicedokumente, die einen integrierenden Bestandteil dieser AGB darstellen, oder dieser AGB läßt die Geltung der restlichen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt für Unternehmer eine wirksame Bestimmung, die der unwirksamen nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am besten entspricht, ohne daß eine der Parteien unverhältnismäßig benachteiligt wird.

12.6. MICHEL-EDV ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

12.7. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind.

 

Bad Gastein, 01.01.2005
(erweitert um Punkt 3.8. am 01.03.2009)