Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
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Ing. Gerhard Michel
Scheiblingstrasse 4
5640 Bad Gastein
Tel.: 0664 3003588 | Fax: 06434 61624
www.michel-edv.at | info@michel-edv.at
UID: ATU46178906
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im folgenden MICHEL-EDV
genannt
1. Umfang und Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von MICHEL-EDV gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen,
die MICHEL-EDV gegenüber dem Vertragspartner erbringt.
Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst
wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
1.2. In subsidiärer Ergänzung
zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von
MICHEL-EDV gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro-
und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen
der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom
Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils
aktuellen Form.
1.3. Die Verpflichtungen von MICHEL-EDV
richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt
eines von MICHEL-EDV entgegengenommenen Auftrages oder einer
von MICHEL-EDV ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen
"Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen"
in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
2. Entgelte, Zahlungsbedingungen
und Zahlungsverzug
2.1. Soferne nicht anders schriftlich
bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten
Entgelte zuzüglich der angeführten gesetzlichen Umsatzsteuer
und allfälligen Versandkosten als vertraglich vereinbart.
2.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders
vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
2.3. Die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung
von Leistungen durch MICHEL-EDV. Bei Zahlungsverzug ist MICHEL-EDV
berechtigt, sämtliche entstehende Spesen und Kosten, auch
Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen
oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich
zu verrechnen.
2.4. Darüber hinaus ist MICHEL-EDV
bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen
mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner
bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder das Vertragsverhältnis
mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
2.5. Die Gegenverrechnung mit offenen
Forderungen gegenüber MICHEL-EDV und die Einbehaltung von
Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von MICHEL-EDV nicht anerkannter
Mängel, ist ausgeschlossen.
2.6. MICHEL-EDV ist berechtigt, Verträge
über den Bezug von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverhältnisse
durch schriftliche oder elektronische Mitteilung unter Einhaltung
einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen.
2.7. Der Auftraggeber sorgt über
die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders sorgfältig
für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen
Daten (Adressänderung, etc.).
3. Datenschutz
und Datensicherheit
3.1. Gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen des TKG ist MICHEL-EDV berechtigt, personenbezogene
Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts
zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige
Logs können zum Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert
und ausgewertet sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet
werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über
das technisch notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert.
3.2. Weder diese Daten, noch Inhalts-
oder sonstige Kundendaten werden außerhalb des Rahmens
der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum
Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesonders
müssen Routing- und Domaininformationen bekanntgemacht
werden. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich
damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und Daten
der Vertragspartner werden nicht eingesehen.
3.3. MICHEL-EDV ergreift alle technisch
möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr
gespeicherten Daten zu schützen. MICHEL-EDV ist jedoch
nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf
rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und
sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der
Vertragspartei oder Dritter gegenüber MICHEL-EDV aus einem
derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
3.4. MICHEL-EDV behält sich vor,
Vetragspartner, bei denen der begründete Verdacht besteht,
daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen,
die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für
MICHEL-EDV oder andere Rechner, gesetzwidrig oder belästigend
(gem. § 101 TKG) sind, unverzüglich ohne Vorwarnung
physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten
der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung
der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum
jeweiligen Zeitpunkt von MICHEL-EDV üblicherweise verrechneten
Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet. Haftungen
von MICHEL-EDV auch gegenüber Dritten der Abtrennung vom
Internet werden für diese Fälle ausgeschlossen.
Definition belästigender, gefährdender Inhalt:
Erotischer, Pornografischer, Rechtsradikaler, Aufruf zur Gewaltbereitschaft,
Nutzung unserer Dienste für Tätigkeiten, welche gegen
irgendwelche Gesetze oder Internetregeln verstossen lehnen wir
ab, und können in einem dieser Fälle ohne Vorankündigung
die Leistungen an dem Teilnehmer sofort einstellen.
3.5. MICHEL-EDV ist berechtigt, personenbezogene
Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad,
Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum in jenem
Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom
berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfaßt ist. Kundendaten
werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und
betriebsinterner Statistiken bis maximal fünf Jahre nach
Vertragsbeendigung gespeichert. Die Weitergabe von personenbezogenen
Kundendaten erfolgt nach gesetzlicher Grundlage. Insbesondere
ist MICHEL-EDV gem. § 100 Abs. 3 TKG ermächtigt, belästigten
Internet-Teilnehmern die Identität des Verursachers bekannt
zu geben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß MICHEL-EDV
Kundendaten gem. Paragraph 96 TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses
verwenden kann.
3.6. MICHEL-EDV kann Namen, Internet-Adressen
sowie Art des Services von Auftraggebern auf eine Referenzliste
setzen.
4. Benutzung
4.1. MICHEL-EDV behält sich das
Recht vor, bei vertragswidriger und sonstiger übermäßiger
Nutzung unlimitierter Zugänge den Auftraggeber, sei es
aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen, oder wenn
dies Auswirkungen auf die Nutzung der von MICHEL-EDV erbrachten
Dienste durch und für andere Auftraggeber hat, davon in
Kenntnis zu setzen und zur Unterlassung binnen angemessener
Frist aufzufordern. Sollte der Auftraggeber dieser Aufforderung
nicht nachkommen bzw. das Service weiterhin vertragswidrig übermäßig
nutzen, so stellt dies einen wichtigen Grund dar, der MICHEL-EDV
zur sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses
berechtigt.
5. Gewährleistung,
Haftung
5.1. Für rechtzeitig geltend gemachte
Mängel kann der Auftraggeber die Verbesserung oder den
Austausch verlangen, es sei denn, daß die Verbesserung
oder der Austausch unmöglich sind oder für MICHEL-EDV
mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden
wären. In diesem Fall kann der Auftraggeber eine angemessene
Minderung des Entgelts oder die Aufhebung des Vertrags fordern
(letzeres nur sofern es sich nicht bloß um einen geringfügigen
Mangel handelt). Dasselbe gilt, wenn MICHEL-EDV die Verbesserung
oder einen Austausch nicht oder nicht in angemessener Frist
vornimmt, oder diese für den Auftraggeber mit erheblichen
Unannehmlichkeiten verbunden wären, oder wenn diese für
den Auftraggeber aus triftigen, bei MICHEL-EDV liegenden Gründen
unzumutbar sind. Werden von MICHEL-EDV bestimmte Eigenschaften
oder Tauglichkeit für eine Verwendung zugesagt, haftet
MICHEL-EDV für die Zusage, gegenüber Unternehmern
jedoch nur, wenn diese Zusage schriftlich erfolgt.
5.2. Bei sonstigen Dienstleistungen an
beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen,
Funktionserweiterungen u.a. leistet MICHEL-EDV für die
vereinbarten Leistungen darüber hinaus nur Gewähr
in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten
technischen Voraussetzungen möglich ist. Aufgrund der Vielfalt
von technischen Funktionalitäten übernimmt MICHEL-EDV
keine Gewähr, daß mit den beigestellten Komponenten
alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers außer
den von MICHEL-EDV ausdrücklich zugesicherten Funktionalitäten
erfüllt werden können, weil dies nach dem Stand der
Technik nicht gewährleistet werden kann.
5.3. Sollte der Auftraggeber einen Mangel
feststellen, soll er MICHEL-EDV unverzüglich davon verständigen,
damit MICHEL-EDV berechtigte Ansprüche erledigen kann.
Unternehmer trifft die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß
§ 377 HGB.
5.4. Gewährleistungsansprüche
bestehen jedenfalls dann nicht, wenn und soweit ohne vorherige
schriftliche Einwilligung von MICHEL-EDV der Auftraggeber selbst
oder ein nicht von MICHEL-EDV ausdrücklich ermächtigter
Dritter Hardware, Software oder andere Waren wartet oder ändert.
Dasselbe gilt, wenn Hardware, Software oder andere Waren zur
Montage durch den Auftraggeber bestimmt waren und eine unsachgemäße
Montage nicht auf einen Fehler der Montageanleitung beruht.
5.5. MICHEL-EDV betreibt die angebotenen
Dienste unter dem Gesichtspunkt der Sorgfalt, Zuverlässigkeit
und Verfügbarkeit. MICHEL-EDV übernimmt jedoch keine
Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung
zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen
immer hergestellt werden können oder daß gespeicherte
Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben, weil dies
nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann.
Sollten jedoch die Netzwerkdienste über einen Zeitraum
von mehr als 24 Stunden nicht verfügbar sein, dann verlängert
sich der Nutzungszeitraum für den Auftraggeber bei Vorauszahlung
um diesen Zeitraum, bzw. werden bei anderen Abrechnungsformen
keine Gebühren für diese Zeit verrechnet. Ausgeschlossen
davon sind Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz
zwischen Teilnehmer und dem technischen Standort von MICHEL-EDV
Produkten auftreten und Störungen, die in nicht von MICHEL-EDV
betriebenen nationalen und internationalen Netzbereichen auftreten.
5.6. Haftung: Die Bestimmungen der Punkte
5.1. bis 5.5. gelten sinngemäß auch für Schadenersatzansprüche
wegen Mangels.
5.7. MICHEL-EDV haftet nicht für
den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt
von Daten, die durch Dienste von MICHEL-EDV zugänglich
sind. MICHEL-EDV haftet dem Auftraggeber nicht für Handlungen
oder den Inhalt von Daten anderer Auftraggeber oder Dritter
im Netzbereich und trägt keinerlei Haftung für Schäden,
die andere Auftraggeber oder Dritte dem Auftraggeber im Zuge
des Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen.
5.8. Bei Firewalls, die von MICHEL-EDV
aufgestellt und/oder überprüft werden, geht MICHEL-EDV
prinzipiell im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor.
Der Auftraggeber wird aber darauf hingewiesen, daß nach
dem Stand der Technik eine absolute Sicherheit von Firewall-Systemen
nicht gewährleistet werden kann. MICHEL-EDV haftet auch
hier nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten von MICHEL-EDV oder ihren Erfüllungsgehilfen
oder Beauftragten. Die Schadenersatzpflicht ist bei bloß
leichter Fahrlässigkeit außer bei Personenschäden
ausgeschlossen.
5.9. Haftungsausschluß: Die Schadenersatzpflicht
von MICHEL-EDV ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit
außer bei Personenschäden ausgeschlossen. MICHEL-EDV
haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig
von MICHEL-EDV oder ihren Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten
verursachte Schäden.
Die Haftung für höhere Gewalt, Folgeschäden und
entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Sachschäden
ist ausgeschlossen, wenn ihn ein Unternehmer erlitten hat, der
die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat.
MICHEL-EDV haftet nicht für den Inhalt übermittelter
Daten und für den Inhalt von Daten, die über MICHEL-EDV
zugänglich sind. MICHEL-EDV behält sich vor, einzelne
öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn Rechtsvorschriften,
etwa das TKG, es erfordern.
5.10. MICHEL-EDV ergreift alle dem Stand
der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen
Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen.
MICHEL-EDV ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn
es Dritten gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese
Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung
von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber
MICHEL-EDV ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit
außer bei Personenschäden ausgeschlossen
6. Software
6.1. Bei der Lieferung von lizensierter
Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber bei der
Übernahme die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software.
Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen
und Lizenzregelungen sind zu beachten. Für Software, die
als Public Domain oder als Shareware
klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr
übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen
Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind
zu beachten. Bei individuell von MICHEL-EDV erstellter Software
ist der Leistungsumfang durch eine Leistungsbeschreibung bzw.
das Angebot bestimmt. Die für diese Software von MICHEL-EDV
angegebenen Nutzungsbestimmungen und Lizenzregelungen sind zu
beachten. Die Lieferung umfaßt den ausführbaren Programmcode
und eine eventuelle Programmbeschreibung. Die Quellprogramme
sowie die Rechte daran verbleiben bei MICHEL-EDV.
6.2. MICHEL-EDV übernimmt keine
Gewähr dafür, daß die gelieferte Software allen
Anforderungen des Auftraggebers genügt, sofern dies nicht
ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, und daß
die gelieferte Software in der vom Auftraggeber getroffenen
Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen
zusammenarbeitet, weil dies nach dem Stand der Technik nicht
gewährleistet werden kann. Die Schadenersatzpflicht ist
außer bei Personenschäden bei bloß leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. MICHEL-EDV haftet nur für
vorsätzlich oder grob fahrlässig von MICHEL-EDV oder
ihren Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten verursachte
Schäden.
6.3. Die Weitergabe von Software an Dritte,
auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall
ausgeschlossen.
7. Beendigung des
Vertragsverhältnisses
7.1. Kündigung von Domainnamen und
anderer Dienstleistungen.
7.1.1. Die Kündigung einer .at Domain
muss schriftlich erfolgen mit den hier abzurufenden Formularen
und mindestens vier Wochen vor Ablauf des Leistungszeitraumes
bei uns einlangen: http://www.nic.at/german/service.html#Kuendigung
Die Kündigung muss MICHEL-EDV schriftlich mitgeteilt werden.
7.1.2. Die Kündigung aller anderen
Domains erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung an MICHEL-EDV
mindestens vier Wochen vor Ablauf des Leistungszeitraumes bei
uns einlangend.
7.1.3. Die Kündigung aller anderen
zur Verfügung gestellten längerfristigen Dienstleistungen
und Produkte wie z.B. Hosting, Webserver, Virencheck, etc. erfolgt
durch eine schriftliche Mitteilung an MICHEL-EDV mindestens
vier Wochen vor Ablauf des Leistungszeitraumes bei uns einlangend.
7.2 Vertragsauflösung aus wichtigem
Grund
Unberührt bleibt das Recht von MICHEL-EDV, den Vertrag
aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn
der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen
trotz qualifizierter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von
14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;
der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung
des Vertrages oder dieser AGB einschließlich der Servicedokumente
verstößt;
über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs oder
Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines
derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
abgewiesen wird;
der Auftraggeber bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben
macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis MICHEL-EDV
vom Abschluß des Vertrages abgehalten hätte;
die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung
der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten
hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist
weiter verzögert wird;
Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von MICHEL-EDV
weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung
der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;
der Auftraggeber im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch
genommenen Speicherplatz bzw. pauschal verrechneten Netzzugängen
überproportionalen Datentransfer aufweist;
der Nutzer gegen die Gesetze, insbesondere gegen das Urheberrechtsgesetz,
die Netiquette oder die allgemein akzeptierten Standards
der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes
Werben und spamming (aggressives direct-mailing), die Benutzung
des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten,
Belästigungen oder zur Schädigung anderer Teilnehmer.
7.3. Im Falle einer nicht von MICHEL-EDV verschuldeten, im Einflußbereich
des Auftraggebers begründeten vorzeitigen Auflösung
des Vertrages aus welchem Grund auch immer, steht MICHEL-EDV
mit Fälligkeit vom Tage der Vertragsauflösung und
unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers prompt ein
pauschalierter Schadenersatz in Höhe des vom Zeitpunkt
des Vertragsrücktrittes bis zum Ablauf der ursprünglich
vereinbarten Vertragsdauer zustehenden Vertragsentgeltes zu,
bei Unternehmen unter Ausschluß des richterlichen Mäßigungsrechtes.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens
bleibt MICHEL-EDV unbenommen. Im Falle der Vorauszahlung ist
MICHEL-EDV daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte
zu behalten.
8. Besondere Bestimmungen
für den Fernabsatz gem. KSchG für Verbraucher
Der Verbraucher iSd § 1 KSchG kann
von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im
Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z.B. Bestellung
per Post oder Fax über Bestellformular oder Anmeldung über
das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag
zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt
mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw. im Fall der
Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie
innerhalb der Frist abgesendet wurde.
Tritt der Verbraucher gemäß
diesem Punkt rechtmäßig vom Vertrag zurück,
so hat Zug um Zug einerseits MICHEL-EDV die vom Verbraucher
geleisteten Zahlungen rückzuerstatten und den vom Verbraucher
auf bestellte Hardware, Software oder andere Waren gemachten
notwendigen oder nützlichen Aufwand zu ersetzen und andererseits
der Verbraucher die empfangene Hardware, Software oder anderen
Waren zurückzustellen und MICHEL-EDV ein angemessenes Entgelt
für deren Benutzung, einschließlich einer Entschädigung
für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes,
zu zahlen.
Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß
§ 5f KSchG insbesondere bei Hardware, Software oder anderen
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, bei
geöffneter Software sowie bei Dienstleistungen, mit deren
Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß
innerhalb von sieben Werktagen begonnen wird. Tritt der Verbraucher
nach § 5e KSchG vom Vertrag zurück, so hat er die
Kosten der Rücksendung zu tragen.
9. Besondere Bestimmungen
für Domains
9.1. Alle Domains werden bei den zuständigen
Vergabestellen registriert, auf den Namen des Bestellers und
im Auftrag des Bestellers.
9.2. Sollte aus wichtigen Gründen
(wie z.B. Zeitdruck, ungeeignete Möglichkeit der zuständigen
Registrierungsstelle) nicht der Name des Bestellers eingetragen
werden, so wird ausdrücklich festgehalten, dass die Domain
dennoch ab Bezahlung der zugehörigen Rechnung in den Eigentum
des Rechnungsempfängers geht. MICHEL-EDV wird ehestmöglich
die Richtigstellung der durch MICHEL-EDV hervorgerufenen falschen
Einträge richtigstellen.
9.3. Der Besteller geht mit der Registrierung
von domain ein vertragsverhältnis mit der jeweiligen Vergabstelle
ein.
9.3.1. Insbesondere werden Domains unter .at bei der Vergabestelle
nic.at internetbetriebsgesmbh registriert und der Besteller
geht mit der Registrierung einer .at domain ein Vertragsverhältnis
mit der nic.at internetbetriebsgesmbh ein.
Besondere AGB´s für .at Domains
9.3.2. Insbesondere werden Domains unter
.de bei der Vergabestelle DENIC eG registriert und der Besteller
geht mit der Registrierung einer .de domain ein Vertragsverhältnis
mit der DENIC eG ein.
Besondere AGB´s für .de Domains
9.4. Die Veroeffentlichung der Daten
in der RIPE-Datenbank, nic.at-Datenbank oder anderer Whois-Datenbank
und in im Internet gebraeuchlichen Dokumentationsstellen muss
vom Antragsteller akzeptiert werden.
9.5. Alle Eintraege erfolgen in gutem
Glauben auf die Rechtmaessigkeit des Anspruchs. Bei Unstimmigkeiten
zwischen zwei Parteien muss eine Einigung eigenstaendig zwischen
den beiden Parteien gefunden werden; die Vergabestelle der betreffenden
Domain dient nicht als Schlichtungsstelle. Bei Streitfaellen
wird lediglich die Kontaktinformation des Inhabers einer bereits
bestehenden Domain weitergegeben, da diese Informationen ohnehin
oeffentlich dokumentiert sind.
9.6. Der Antragsteller erklärt,
die einschlaegigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und
insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten (Namensrecht,
Markenrecht etc.) zu verletzen. Die Vergabestelle fuehrt keine
diesbezuegliche Pruefung der beantragten Domain-Namen durch,
behaelt sich aber gleichwohl das Recht vor, Antraege im Falle
offensichtlicher Rechtsverletzungen auch ohne Angabe von Gruenden
abzulehnen. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Vergabestelle
im Falle der Inanspruchnahme durch wegen des vom Antragsteller
beantragten Domain-Namens in ihren Rechten verletzte Dritte
schad- und klaglos zu halten.
9.7. Aus der Delegation des Domainnamens
sind keine weiteren Rechte ableitbar.
9.8. Es besteht kein Anspruch, seitens
des Antragstellers, genau einen bestimmten Domainnamen zugeteilt
zu bekommen. Es besteht lediglich der Anspruch auf Zuteilung
eines eindeutigen Domainnamens.
10. Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Bildern und
Bildmaterial
Besondere AGB´s für die Nutzung von Bildern und Bildmaterial
11. Besondere Bestimmungen
für den Dienst VIRENCHECK
11.1. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass unser System VIRENCHECK den Einsatz eines
lokalen Antivirenprogramm beim Auftraggeber in keinem Fall ersetzt.
11.2. Es kann keine Garantie für
das Auffinden von Viren gegeben werden. Dies ist technisch nicht
möglich.
11.3 MICHEL-EDV wird während der
Bereitstellung des Dienstes VIRENCHECK dafür Sorge tragen,
dass immer zumindest ein aktuelles Virenprogramm, welche den
neuesten Möglichkeiten entspricht, einzusetzen und aktuell
zu halten.
11.4. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt
12 Kalendermonate, beginnend mit dem Kalendermonat, in dem der
Dienst bereit gestellt wird. Wird die Leistung dieses Auftrags
nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit
gekündigt, verlängert sich diese wieder um 12 Kalendermonate.
Die Beendigung der Leistung aus diesem Vertrag berührt
die Laufzeit anderer Verträge nicht.
11.5. Der Antragsteller verpflichtet
sich, MICHEL-EDV im Falle eines Virenbefalles oder sonstiger
Probleme, welche durch VIRENCHECK entstehen oder entstanden
sind, schad- und klaglos zu halten.
12.
Allgemeines
12.1. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen
anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle
Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des
sachlich zuständigen Gerichtes in Bad Hofgastein vereinbart.
12.2. Anzuwendendes Recht
Anzuwenden ist Österreichisches Recht unter Ausschluß
der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
12.3. Gelieferte Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum
von MICHEL-EDV.
12.4. Zusätzliche Bestimmungen
Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen wie die Nutzung
der MICHEL-EDV Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche
Weitergabe von MICHEL-EDV Dienstleistungen an Dritte bedürfen
der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung
von MICHEL-EDV.
12.5. Unwirksamkeit von Bestimmungen
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des mit dem
Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages bzw. der Servicedokumente,
die einen integrierenden Bestandteil dieser AGB darstellen,
oder dieser AGB läßt die Geltung der restlichen Bestimmungen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt
für Unternehmer eine wirksame Bestimmung, die der unwirksamen
nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am besten entspricht,
ohne daß eine der Parteien unverhältnismäßig
benachteiligt wird.
12.6. MICHEL-EDV ist auf eigenes Risiko
ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen
aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
12.7. Alle dieses Vertragsverhältnis
betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig,
wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen
sind.
Bad Gastein, im September
2004